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   LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 2-06 O 299/20   

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https://dejure.org/2021,66748
LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 2-06 O 299/20 (https://dejure.org/2021,66748)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.08.2021 - 2-06 O 299/20 (https://dejure.org/2021,66748)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. August 2021 - 2-06 O 299/20 (https://dejure.org/2021,66748)
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  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 6 O 299/20
    Dem Begriff unterfällt bei funktionalem Verständnis auch ein Verhalten nach Geschäftsabschluss, welches mit der Vertragsdurchführung objektiv zusammenhängt und auf die Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer gerichtet ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 945).
  • LG Würzburg, 23.10.2020 - 1 HKO 1250/20

    Keine wettbewerbswidrige Täuschung bei Vertragsänderungen wegen behördlicher

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 6 O 299/20
    Es muss dem Unternehmer unbenommen bleiben bestimmte Angebote zu machen (LG Würzburg, GRUR-RR 2020, 540).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 6 O 299/20
    Dies ist der Fall, wenn Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen ist, sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten aufgegeben oder verboten ist (BGH, GRUR 2011, 152).
  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17

    Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 6 O 299/20
    Maßgeblich ist, wie der Verbraucher die Äußerung des Unternehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Art und Weise der Äußerung, auffasst (BGH, GRUR 2019, 754).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 6 O 299/20
    Zu berücksichtigen sind einerseits das Interesse des Beklagten an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen sowie an der Möglichkeit, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, andererseits das Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz (BGH, NJW 2003, 668).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 157/13

    Zum Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 6 O 299/20
    Eine solche hätte nur dann vorgelegen, wenn die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet ist, die Rationalität der Entscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (vgl. BGH, GRUR 2015, 1134).
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